Financial Intelligence Unit (FIU)
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Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist aufgrund internationaler Rechtsnormen 2001 in Deutschland zunächst beim Bundeskriminalamt (BKA) eingerichtet und 2017 an die Zollverwaltung übergeben worden, wo sie bis Ende April 2021 als Abteilung D des Zollkriminalamts (Generalzolldirektion, Fachdirektion VIII) organisiert war. Seit 1.5.2021 ist sie als eigenständige Direktion X der Generalzolldirektion organisiert worden (§ 5a Finanzverwaltungsgesetz ist entsprechend geändert worden). Am 25.8.2022 hat Bundesfinanzminister Christian Linder angekündigt, die FIU aus der Generalzolldirektion auszugliedern und als eigenständige Oberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums (als Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, BBF) zu gründen. Darin sollen das Ermittlungszentrum Geldwäsche, die FIU und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung gebündelt werden. Die Gründung und der Aufbau des BBF ist ab 2024 vorgesehen, die Ausgliederung der FIU aus der GZD soll voraussichtlich am 1.6.2025 geschehen und die vollständige Funktionsfähigkeit soll ab 2026 gegeben sein - ein Gesetzentwurf liegt mit dem Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes – FKBG – (Stand Oktober 2023) vor, die gesetzliche Umsetzung bleibt abzuwarten.