DGMA
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Deutsches Gebrauchsmuster angemeldet; unzulässiger Hinweis auf eine Gebrauchsmusteranmeldung.
Vgl. auch Gebrauchsmusterberühmung, gesetzlich geschützt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.