Arbeitssicherstellungsgesetz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Notstand) vom 9.7.1968 (BGBl. I 787) m.spät.Änd. Das Arbeitssicherstellungsgesetz umfasst bestimmte, die Berufsfreiheit einschränkende Maßnahmen (Verbot des Arbeitsplatzwechsels, Verpflichtung in ein neues Arbeitsverhältnis).
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