Anleihegeschäft
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Übernahme und Unterbringung von Anleihen durch eine Bank oder durch ein Konsortium:
(1) Durch feste Übernahme, wobei die sog. Platzierung Sache der Banken ist;
(2) durch kommissionsweisen Verkauf;
(3) durch Vermittlung von Zeichnungen (Zeichnen).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.