Anrechenbarkeit von Steuern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
steuerrechtlicher und -technischer Begriff für die Möglichkeit, bereits gezahlte Steuerbeträge von der Steuerschuld bei anderen Steuern abzuziehen.
Beispiele: Kapitalertragsteuer bei der Einkommensteuer (die Kapitalertragsteuer gilt als vorweg gezahlte Einkommensteuer); Ausschüttungsteuer bei der Einkommensteuer (die Ausschüttungsteuer auf die Gewinne der Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft galt als vorweg gezahlte Einkommensteuer der Anteilseigner; körperschaftsteuerliches Anrechnungsverfahren).
Anders: Abzugsteuern, Abzugsfähigkeit von Steuern.
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