Beleidigung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Straftatbestand, vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung der Ehre eines anderen (§ 185 StGB).
Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr; wenn die Beleidigung mittels Tätlichkeiten begangen ist, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren; Strafantrag erforderlich.
Sonderfälle: üble Nachrede, Verleumdung.
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