Collective Bargaining
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Zwischen zwei oder mehreren Nonprofit-Organisationen (NPO), die als organisierte Gruppeninteressen fungieren, werden mittels Verhandlungen und Verträgen (Abmachungen) verbindliche Regelungen für die Leistungen und Gegenleistungen der Verhandlungspartner fixiert.
2. Merkmale:
a) Prozess endet mit dem Erreichen einer verbindlichen Regelung.
b) Inhaltliche Konzentration auf ein bestimmtes Problemfeld.
3. Anwendungsbereiche: Tarifvertrag (Gesamtarbeits-, Manteltarifverträge) zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen.
Vgl. auch für den Kontext von Unternehmen: Tarifvertrag, Industrial Relations.
2. Merkmale:
a) Prozess endet mit dem Erreichen einer verbindlichen Regelung.
b) Inhaltliche Konzentration auf ein bestimmtes Problemfeld.
3. Anwendungsbereiche: Tarifvertrag (Gesamtarbeits-, Manteltarifverträge) zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen.
Vgl. auch für den Kontext von Unternehmen: Tarifvertrag, Industrial Relations.
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Nonprofit Governance
Nonprofit Management
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Nonprofit-Organisation (NPO)
Nonprofit-Sektor
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Vernehmlassung
gemeinnützige Zwecke
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eingehend
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