Bezugsgruppe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mitgliedschaftsgruppe; Gruppe, an deren wahrgenommenen Normen sich der Einzelne orientiert, wobei dieser kein Mitglied der Bezugsgruppe zu sein braucht. Der vom einzelnen empfundene soziale Druck der Bezugsgruppe führt nach den Vorstellungen der Bezugstheorie zu gruppenkonformen Wahrnehmungen und Beurteilungen und normiert das Konsumentenverhalten.
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