Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ehemals gewerkschaftliche Einheitsorganisation der Angestellten, konfessionell und parteipolitisch unabhängig; gegründet 1945; Sitz in Berlin.
Mit dem Eintrag in das Vereinsregister am 02.07.2001 ist die DAG in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) aufgegangen.