arbeitergeleitete Unternehmung
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Arbeitergeleitete Unternehmung ist der Begriff für den Typ der Unternehmung, die sich im (überwiegenden) Eigentum der Arbeiter befindet und Leistungen für Dritte gegen Entgelt erbringt. Die Anteile an der arbeitergeleiteten Unternehmung können dabei verhandelbar sein. Zusätzlich zu den Arbeiter-Eigentümern können Lohn beziehende Arbeitnehmer angestellt sein.
I.S.d. Theorie der Unternehmung können nach Leitungs- und Finanzform drei Haupttypen der Unternehmung unterschieden werden: die kapitalgeleitete, managergeleitete und arbeitergeleitete Unternehmung (Hax 1981). Die manager- und kapitalgeleitete, also die vom Eigentümer-Unternehmer geleitete Unternehmung werden in der marxistischen Theorie zum Typus der kapitalistischen Unternehmung zusammengefasst und als Gegensatz zur arbeitergeleiteten Unternehmung verstanden.
Im Unterschied zur kapitalistischen Unternehmung werden in der arbeitergeleiteten Unternehmung die Prinzipien der Partizipation, Demokratie und Egalität verfolgt. Auch spielen genossenschaftliche Prinzipien eine Rolle, soweit es sich um Produktionskooperative handelt.
Die marxistische Theorie der Unternehmung vertritt die These, dass die Unternehmung in ihrer hierarchischen Form nicht aus Effizienz-, sondern aus Herrschaftsgründen entstanden ist (Marglin). Die aus dem Eigentum hervorgehenden Herrschaftsverhältnisse wiederum haben Auswirkungen auf die Effizienz der Unternehmung. Vorteile der arbeitergeleiteten Unternehmungen seien die höhere Motivation der Mitglieder, das größere Humanvermögen und die stärkere Nutzung des Wissens der Arbeitskräfte. Diese Vorteile kämen in der kapitalistischen Unternehmung nicht zum Tragen, weil das System der vertikalen Arbeitsteilung als Funktion der Herrschaft dieses verhindere.
Vgl. auch Theorie der arbeitergeleiteten Unternehmung.