Dividendenrendite
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Bewertungsgröße bei einer Anlageentscheidung in Aktien durch einen ertragsorientierten Anleger unter Berücksichtigung realistischer zukünftiger Dividendenschätzungen und in der Vergangenheit nachgewiesener Dividenden:
Dividendenrendite (in Prozent) = [(Bardividende + Körperschaftsteuer) / Aktienkurs]× 100.
Die Dividendenrendite gibt damit auch die prozentuale Ausschüttung, bezogen auf den aktuellen Kurs der Aktie, an. Sie kann unmittelbar zum Vergleich verschiedener Aktien herangezogen werden. Im langjährigen Durchschnitt hat sich gezeigt, dass die Rendite von Aktien zu etwa zwei Dritteln aus Wertzuwächsen besteht und zu einem Drittel aus Dividenden. Dividenden unterliegen beim Privatanleger der Abgeltungsteuer, d.h. es sind 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, dann ca. 28 Prozent) an den Staat abzuführen, wenn der Sparer-Pauschbetrag von derzeit 801 Euro (bzw. 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung) ausgeschöpft ist. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz darunter, kann die Differenz bei der Einkommensteuererklärung (Steuererklärung) zurückgefordert werden. Da das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft worden ist, hat sich die steuerlich Bemessungsgrundlage mit der Abgeltungsteuer verdoppelt. Zwar ist im Gegenzug auch der Körperschaftsteuersatz der Unternehmen gesenkt worden. So könnte man annehmen, dass durch das Absenken der realen Gesamtbelastung der Unternehmen die Unternehmensgewinne steigen, sodass sich tendenziell die Dividendenzahlungen erhöhen oder die Kurse steigen. Allerding sind eine Reihe von Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Unternehmensteuerreform eingeleitet worden, sodass sich erst zeigen wird, ob diese Annahme zutrifft.