Lagerkarte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mittel der Lagerbuchführung zur Erfassung der Bestände sowie der Zu- und Abgänge von Material. Für jede Stoffart und Dimension wird eine Lagerkarte geführt. In der einfachsten Form enthält sie nur Spalten für Datum, Beleg, Zugang, Abgang und Bestand. Entsprechend mehr Spalten, wenn die Bestände nicht nur mengen-, sondern auch wertmäßig erfasst werden. Der Kopf der Lagerkarte enthält die Bezeichnung des Materials, die der Mengenrechnung zugrunde liegenden Maße, Lagernummer, Nummer des zugehörigen Kontos (Lagerkonto) der Geschäftsbuchhaltung, Angaben über den erforderlichen Mindestbestand u.Ä. Als Form der Zu- und Fortschreibung kann das Konto (Konten) oder das Skontro gewählt werden.
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