Kommunalbetrieb
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gewerbliche Unternehmen der Gemeinden und der Kreise. Kommunalbetriebe befriedigen allg. Bedürfnisse der Bevölkerung wie z.B. Wasser- und Energieversorgung, Unterhaltung und Einrichtung von Nahverkehrsmitteln (Versorgungsbetriebe). Kommunalbetriebe sollen keine Aufgaben übernehmen, die von der Privatwirtschaft besser gelöst werden könnten. Sie können als Eigenbetrieb geführt werden und sind als solche rechtlich zwar Teil der Kommunalverwaltung, aber organisatorisch gegenüber der übrigen Verwaltung verselbstständigt. Im Unterschied dazu sind die Eigengesellschaften der Kommunen auch rechtlich verselbstständigt, regelmäßig in der Rechtsform der GmbH.
Vgl. auch Kommunale Unternehmen
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Gewerbe
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Krankenversicherung
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Liegenschaft
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Nichtigkeit
Regiebetrieb
Revision
Verwaltung
Verwaltungsakt
juristische Person
kommunale Unternehmen
eingehend
Kommunalbetrieb
ausgehend