Löschungsbewilligung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine in Form öffentlicher Beurkundung oder öffentlicher Beglaubigung erteilte Bewilligung des Berechtigten zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechts; erforderlich gemäß § 29 GBO. Soweit der Grundstückseigentümer eine Leistung erbringt, z.B. auf die der Hypothek zugrunde liegende Forderung zahlt, kann er Zug um Zug gegen seine Leistung Löschungsbewilligung oder löschungsfähige Quittung verlangen (§§ 368, 1144 BGB).
Vgl. auch Grundbuchberichtigungsanspruch.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Arbeitsentgelt
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Bürgschaft
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Prozess
Rechtsfähigkeit
Subsidiarität
Verwandtschaft
Vorsatz
eidesstattliche Versicherung
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Löschungsbewilligung
ausgehend
eingehend
Löschungsbewilligung
ausgehend