nachgiebiges Recht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
dispositives Recht; Rechtsvorschriften, die durch Vereinbarungen der Parteien im Rahmen von der diesen zustehenden Privatautonomie abgeändert werden können. Nachgiebiges Recht sind die meisten Vorschriften des Rechts der Schuldverhältnisse und des HGB über Handelsgeschäfte.
Gegensatz: zwingendes Recht.
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