Kraftrad (Krad)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein durch Maschinenkraft bewegtes, nicht an Gleise gebundenes, auf nicht mehr als zwei Rädern laufendes Landfahrzeug (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (vgl. § 2 Nr.9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Lenkung eines Krads erfordert Fahrerlaubnis der Klasse A (§ 6 der Fahrerlaubnisverordnung).
Vgl. auch Kraftfahrzeug (Kfz), Kleinkraftrad, Leichtkraftrad.
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