Lieferungswerk
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Urheberrechts für in mehreren Lieferungen erscheinendes Werk mit natürlichem Abschluss, im Gegensatz zu solchen mit unbegrenzter Folge, wie Zeitungen und Zeitschriften oder Sammlungen (z.B. von Entscheidungen). Loseblattausgaben können Charakter des Lieferungswerks, aber auch der Zeitschrift haben. Es gelten für die Berechnung der Schutzfrist einige Besonderheiten (§ 67 UrhRG).
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