Klumpenstichprobenverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Spezialfall eines höheren Zufallsstichprobenverfahrens. Wird eine Grundgesamtheit in Teilgesamtheiten (Primäreinheiten; „Klumpen”) zerlegt und gelangen sämtliche Elemente der zufällig ausgewählten Klumpen in die Stichprobe, so liegt ein Klumpenstichprobenverfahren vor. Ein Klumpenstichprobenverfahren ist umso vorteilhafter, je inhomogener die Klumpen bez. der Untersuchungsmerkmale sind (Klumpeneffekt).
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