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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Kapitalanlagengesellschaften seit 1970, durch alle sog. Finanzmarktförderungsgesetze modifiziert und schließlich durch das Investmentgesetz (InvG) 2003 abgelöst.
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