Kassationskollegialität
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abstimmungsmodus im Rahmen des Kollegialprinzips. Die multipersonale organisatorische Einheit besteht aus gleichberechtigten Handlungsträgern, die sämtliche Entscheidungen einstimmig treffen müssen, sodass jedes Mitglied der Einheit über ein Vetorecht verfügt.
Vgl. auch Abstimmungskollegialität, Primatkollegialität, Einstimmigkeitsregel.
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