Mineralgewinnungsrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: das verliehene oder aufgrund staatlicher Erlaubnis zur Ausübung überlassene Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen.
2. Steuerrechtliche Behandlung: Das Mineralgewinnungsrecht war bis zum 31.12.1992 als selbstständiges Wirtschaftsgut mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Für Mineralgewinnungsrecht wurde ein Einheitswert festgestellt, der i.d.R. als Untereinheit dem Betriebsvermögen zuzuordnen war.
Ausnahme: z.B. verpachtetes Mineralgewinnungsrecht ohne gewerblichen Betrieb im sonstigen Vermögen. Heute werden die ertragsteuerlichen Werte angesetzt.
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