Kombinationspatent
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erzeugnis- oder Verfahrenspatent (Patentkategorien), das durch das Zusammenwirken mehrerer Elemente gekennzeichnet ist. Es genügt die funktionelle Verschmelzung der Einzelmerkmale zur Erreichung eines Gesamterfolgs (Zusammenwirken der Kombinationsmerkmale in der Gesamtkombination). Zur Erfindung gehören diejenigen Merkmale, in denen sich der erfindungsgemäße Erfolg der Kombination verwirklicht; im Verletzungsfall (Äquivalente) ist unerheblich, ob sich die danach entscheidenden Kombinationsmerkmale im „Oberbegriff” oder im „Kennzeichen” eines entsprechend gegliederten Patentanspruchs befinden.
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