Lagerzins
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
der für die durchschnittliche Lagerdauer berechnete kalkulatorische Zins, der den Opportunitätskosten des in den Lagervorräten gebundenen Kapitals entspricht; wird i.d.R. von der Unternehmensleitung vorgegeben.
Der Lagerzinsfuß ergibt sich aus der durchschnittlichen Lagerdauer mal Jahreszinsfuß geteilt durch 360. Nimmt man einen Jahreszinsfuß von 8 Prozent und eine durchschnittliche Lagerdauer von 60 Tagen an, dann ist der Lagerzinsfuß
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