Offenmarktpolitik
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gestaltung des Kaufs oder Verkaufs von Wertpapieren durch die Zentralbank am sog. offenen Markt. Zu den auf die Initiative der Zentralbank durchgeführten Transaktionen gehören
(1) definitiver An- oder Verkauf von Vermögenswerten;
(2) Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten mit einer Rückkaufsvereinbarung;
(3) Kreditgewährung- oder Kreditaufnahme gegen Sicherheiten;
(4) Emission von Zentralbankschuldverschreibungen;
(5) Hereinnahme von Einlagen;
(6) Devisenswaps zwischen in- und ausländischer Währung.
Offenmarktpolitik des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB): Geldpolitik.
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