Optionsanleihe
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Optionsschuldverschreibung, Bezugsobligation, Bezugsrechtsobligation, Bond Warrant; Sonderform der Anleihe. Neben der regelmäßigen Zahlung von Zins und Tilgung im Rahmen der Anleihe besteht das Recht auf Ausübung einer Option. Optionsanleihen sollen für den Anleger einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf geben. Die Option verbrieft i.d.R. eines der folgenden Rechte:
(1) Konditionenänderungsrecht, d.h. zu bestimmten Zeitpunkten können Laufzeit oder Zinszahlungen der Anleihe verändert werden;
(2) Konversionsrecht, d.h. Recht auf Umtausch der Anleihe;
(3) Bezugsrecht, d.h. Recht auf Bezug von Aktien oder den Eintausch in zukünftige Anleihen.
Optionen mit einem Recht auf Bezug von Aktien finden vorrangig Anwendung. Sie haben für das emittierende Unternehmen jedoch eine bedingte Kapitalerhöhung zur Folge, was eine Genehmigung durch die Hauptversammlung nach § 221 AktG notwendig macht.
Notierung an der Börse: Erfolgt u.a. getrennt für Anleihe mit Optionsschein, Anleihe ohne Optionsschein und Optionsschein.
Vorteile: Der Emittent erhält durch Optionsanleihen zinsgünstiges Fremdkapital, da die Optionsanleihe i.d.R. mit niedrigerem Zins als marktüblich ausgestattet ist, und zu späterem Zeitpunkt Eigenkapital. Optionsscheine besitzen im Vergleich zur Aktie höhere Hebeleffekte.
Nachteil: Wegen des individuell bestimmbaren Ausübungszeitpunkts des Optionsrechts liegt die Entwicklung des Eigenkapitals nicht fest.
Vgl. auch Convertible Bond.