Sozialzulage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zulage zum Tariflohn, die
ähnlich wie bei Beamten und öffentlich Bediensteten
auch in der Wirtschaft aufgrund von Einzelarbeitsvertag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag aus sozialen Gründen gewährt werden kann, z.B. Verheiratetenzulage, Kinderzulage, Alterszulage, Wohnungs- oder Trennungsgeld.
Bücher
Wiesbaden, 2013 (1972), S. S. 30 ff.