Schwarzhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schleichhandel; Handel mit Waren unter Umgehung gesetzlicher Vorschriften. Waren sind Schmuggel- oder Hehlerwaren, Drogen und zum Verkauf nicht freigegebene, z.B. verdorbene, gesundheitsgefährdende Waren.
Beispiel sind der Verkauf von verdorbenen Fleisch (Gammelfleisch-Skandal) oder der Schwarzhandel in Zeiten der Warenknappheit bei gleichzeitiger Kontingentierung durch den Staat (in Kriegs- und Nachkriegszeiten oder in Ländern mit Zentralverwaltungswirtschaft).
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