Sichteinlagen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Einlagengeschäft
täglich fällige Gelder; Einlagen auf Bankkonten, die jederzeit fällig sind, und die den Zwecken des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dienen, z.B. Giroeinlagen. Sichteinlagen bei Notenbanken sind i.d.R. nicht, bei Geschäftsbanken niedrig verzinslich. Keine Sichteinlagen sind Spareinlagen, die der Geldanlage und nicht dem Zahlungsverkehr dienen.
Gegensatz: Termineinlagen.
Geldpolitik
Bei der Berechnung mindestreservepflichtiger Einlagen rechnet die Deutsche Bundesbank Einlagen mit einer Laufzeit oder Kündigungsfrist von weniger als einem Monat zu den Sichteinlagen.
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