Sukzessivlieferungsvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
einheitlicher Vertrag, durch den sich der eine Teil zur Lieferung einer bestimmten oder unbestimmten Warenmenge, lieferbar in Raten, der andere (i.d.R.) zu ratenweiser Zahlung verpflichtet. Bei Gefährdung des Vertragszweckes durch Säumnis der einen Partei mit der Lieferung oder Zahlung oder durch eine mangelhafte Einzellieferung kann der andere Teil vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen; wirkt jedoch nur, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist.
Vgl. auch Abzahlungsgeschäft.
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