Vergeltungszoll
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kampfzoll, Retorsionszoll; Zoll, der in Erwiderung auf die Handelspolitik eines anderen Landes eingeführt wird. Dieser Zoll wirkt für sich genommen (d.h. bei gegebenem Zollsatz des anderen Landes) wohlfahrtsverbessernd zulasten des anderen Landes, welches darauf seinerseits mitunter wieder mit einer Vergeltung in Form einer weiteren Zollerhöhung reagieren wird (Zollkrieg). Das Endergebnis einer solchen Entwicklung ist im Vergleich zum Freihandel zumindest für ein Land, möglicherweise aber auch für beide Länder, eine Wohlfahrtsverschlechterung. Deshalb wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in Form des GATT ein rechtlicher Rahmen für multilaterale Liberalisierung geschaffen.
Vgl. auch Handelspolitik, World Trade Organization (WTO).
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