Unfallverhütung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufgabe von Unfallversicherungsträger, Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen der von den Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschriften. Die Versicherungsträger sind verpflichtet, durch fachlich vorgebildete und erfahrene technische Aufsichtsbeamte die Durchführung der Vorschriften zur Unfallverhütung zu überwachen (§§ 14 ff. SGB VII).
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