Venture-Capital-Gesellschaft
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stellt sog. Wagnis- oder Risikokapital in Form von Eigenkapital zur Verfügung. Diese Form der Finanzierung unterscheidet sich von der üblichen Bankfinanzierung dadurch, dass die Venture-Capital-Gesellschaft dem Empfänger (Zielunternehmen), zumeist ohne Stellung von Sicherheiten, langfristig Eigenkapital zusichert. Somit trägt die Venture-Capital-Gesellschaft als haftender Partner sowohl das Risiko eines Verlusts, als auch die Chance am wirtschaftlichen Erfolg zu partizipieren. Venture-Capital-Gesellschaften finanzieren insbesondere Unternehmen der Early Stage oder Expansion Stage. Um das Risiko eines Verlusts zu verringern, sichert sich die Venture-Capital-Gesellschaft Kontroll- und Mitsprachrechte, über die sie auf die Gestaltung des wachsenden Unternehmens, in welches investiert wurde, zumeist wesentlichen Einfluss nimmt. Somit stellen Venture-Capital-Gesellschaft neben finanziellen Ressourcen auch nicht-finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Zur Veräußerung ihrer Investments streben Venture-Capital-Gesellschaften in der Regel einen Exit in Form eines Börsenganges (IPO) oder eines Trade Sales (Verkauf an ein Industrieunternehmen) an.
Neben privat gegründeten Venture-Capital-Gesellschaften, die Gelder von Investoren anlegen, wozu bspw. Versicherungen oder Großkonzerne zählen, wird Venture-Capital in Deutschland zunehmend auch von Unternehmen (Corporate Venture Capital) und der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt.