MTF
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Abk. für Mulitlateral Trading Facility, multilaterales Handelssystem.
Mit der Umsetzung der MiFID wurde in den §§ 31f ff. WpHG die Möglichkeit geschaffen, außerhalb von Börsen MTFs zu betreiben. Ein MTF ist eine börsenähnliche Handelsplattform, die nach festgelegten Regeln Kauf- und Verkaufsaufträge in Aktien und anderen Finanzinstrumenten zusammenführt und so einen Vertragsschluss generiert (vgl. § 2 III Nr. 8 WpHG). MTFs unterliegen geringeren Anforderungen als der regulierte Markt der Börsen, z.B. bez. der Zulassung von Finanzinstrumenten. Die Einbeziehung der Finanzinstrumente in den Handel an einem MTF hat für die Emittenten auch keine Zulassungsfolgepflichten wie etwa eine Ad-hoc-Publizitätsplicht zur Folge. Ein MTF kann, aber muss nicht von Börsenträgern betrieben werden. Der Betrieb eines MTFs stellt eine neue Finanzdienstleistung i.S.d. WpHG dar, die auch von Wertpapierdienstleistungsunternehmen erbracht werden kann. Diese können mit den regulierten Märkten der Börsen in Wettbewerb treten und eine alternative Auftragsausführung anbieten. Die BaFin ist für die Überwachung der MTFs zuständig, es sei denn ein Börsenbetreiber betreibt den MTF (z.B. als Freiverkehr), dann ist die jeweilige Börsenaufsichtsbehörde der Länder zuständig. Beispiel für ein MTF ist die Handelsplattform Turquoise in London, die von neun Investmentbanken gegründet wurde. Weitere Handelsplattform sind systematische Internalisierer und nach dem Änderungsentwurf der MiFID OTF.