Enquete-Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt
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1. Begriff: Die Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig (Nachhaltigkeit) zukunftsverträglichen Entwicklung" des Deutschen Bundestages definierte 1998 vier ökologische Kernregeln.
2. Ökologische Kernregeln: (1) Regeneration: Erneuerbare Naturgüter, wie z. B. Holz oder Fischbestände, dürfen nur im Rahmen ihrer Regenerationsfähigkeit genutzt werden.
(2) Substitution: Nicht erneuerbare Naturgüter, wie Energieträger und Materialien, dürfen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein gleichwertiger Ersatz geschaffen wird.
(3) Anpassungsfähigkeit: Schadstoffe und andere Substanzen dürfen nur im Rahmen der Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme freigesetzt werden.
(4) Vermeidung unvertretbarer Risiken: Technische Großrisiken mit möglicherweise katastrophalen Auswirkungen auf die Umwelt sind zu vermeiden.