Vermittlerqualifikation
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1. Überblick: Die Versicherungswirtschaft hat in Deutschland einen Anteil von rund 12 % am Wirtschaftswachstum und ist somit für die Entwicklung der Gesamtwirtschaft von großer Bedeutung. Die Wirtschaftskraft der Branche wird u.a. durch den täglichen Arbeitseinsatz von über 260.000 Versicherungsvermittlern (davon ca. 200.000 Einfirmenvertreter) erbracht.
In der Versicherungsbranche hat sich in den letzten Jahren vieles auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung von Vermittlern getan. Dies war gerade vor dem Hintergrund des Verbesserungsbedarfs beim Image der Versicherungsvermittler auch dringend notwendig. Eine hohe Vermittlerqualifikation ist eine wesentliche Voraussetzung für den Aufbau von dauerhaftem Vertrauen zwischen Versicherungsnehmern und Vermittlern. Die entsprechende Qualifizierung innerhalb der Branche ist deshalb Ansporn und Verpflichtung zugleich. Die Verpflichtung folgt einerseits gesetzlichen Grundlagen und andererseits selbst verordneten Richtlinien.
2. Rahmenbedingungen: Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlergesetzes (VersVermG) vom Mai 2007 wurde die EU-Richtlinie zur Versicherungsvermittlung umgesetzt. Dadurch sind neben der Pflicht zur Beratungsdokumentation durch die Versicherungsvermittler auch einheitliche Standards bei deren beruflicher Qualifikation gesetzt worden. Das bedeutet, dass Versicherungsvermittler für ihre Tätigkeit die erforderliche Sachkunde nachweisen müssen. Die Anforderung an die nachzuweisende Sachkunde ist in der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) geregelt. Jeder Verbraucher, also jeder Versicherungsnehmer, kann demnach erwarten, dass sein Vermittler eine entsprechende Qualifikation nachweisen kann, die es ihm ermöglicht, den bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu erklären und anzubieten.
Um diese durch den Gesetzgeber getroffenen Regelungen transparent darzustellen, hat sich die Versicherungsbranche innerhalb des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Jahr 2010 selbst einen Verhaltenskodex auferlegt. Hier werden für den Vertrieb von Versicherungsprodukten Normen und Werte gesetzt, um die Transparenz für die Versicherungsnehmer und somit das Vertrauen der Kunden zu erhöhen und zu stärken.
Aufgrund von verschiedenen Marktentwicklungen wurde der Kodex in 2013 weiterentwickelt und an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Der Kodex umfasst in der evaluierten Fassung nunmehr elf Punkte, von denen Punkt acht ausschließlich die Anforderung an die Vermittlerqualifikation („Hoher Stellenwert der Vermittlerqualifikation“) beschreibt.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer „stetigen Weiterentwicklung“ der Vermittler. Eine heute abgeschlossene Qualifikation kann morgen nicht mehr aktuell sein. Um diese Entwicklung zu berücksichtigen, ist die Brancheninitiative „gut beraten“ entstanden. Sie dient seit Januar 2014 der regelmäßigen Weiterbildung der Versicherungsvermittler.
3. Regelmäßige Aus- und Weiterbildung: Die Versicherungswirtschaft unterliegt häufigen Änderungen ihrer gesetzlichen Grundlagen. Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen für den Kunden machen ein „Lernen auf Vorrat“ gerade in diesem Wirtschaftszweig unmöglich. Zu einem hohen Qualifikationsniveau der Vermittler gehört neben einer soliden Basisausbildung deshalb auch eine regelmäßige Weiterbildung – bspw. über neue Produkte oder veränderte rechtliche Rahmenbedingungen.
Für Versicherungsvermittler mit professionellem Berufsverständnis ist die regelmäßige Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. Sie nutzen die vielfältigen Angebote des Bildungsmarkts im Interesse ihrer Kunden und damit auch im eigenen Interesse. Unterstützung finden die Versicherungsvermittler bereits heute in den systematischen und durch die Personalentwicklung der Versicherungs- und Maklerbetriebe organisierten Qualifizierungsprozessen.
Der Qualifizierungsprozess umfasst i.d.R. eine Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs, eine darauf basierende Qualifizierungsplanung, die Durchführung der Bildungsmaßnahmen und die Evaluation der Maßnahmen. Ein besonderes Augenmerk legen die Weiterbildungsabteilungen auf die Qualität des eingesetzten Personals und die Qualitätssicherung der Prozesse.
Die Branche treibt die Modernisierung ihrer Einstiegs- und Fortbildungsqualifikationen im Rahmen einer aufeinander aufbauenden Bildungsarchitektur ständig voran. Maßgeblicher Motor hierfür ist der von der Branche getragene Bildungsverband. Darüber hinaus hat sich eine Vielzahl externer Anbieter etabliert, die die innerbetrieblichen Bildungsaktivitäten der Versicherungsbetriebe unterstützen und ergänzen.
Die Versicherungswirtschaft steht vor der Herausforderung, die bestehenden Weiterbildungsaktivitäten zu beleuchten, einen Weiterbildungsanspruch zu formulieren und die Möglichkeit für jeden Vermittler zu schaffen, sein Weiterbildungsengagement in transparenter Form auch für den Verbraucher zu dokumentieren.
Die Verbände der Versicherungswirtschaft setzen mit der Initiative „gut beraten: Die Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland“ Impulse für die Weiterbildung der Vermittler. Insgesamt wird durch diese Initiative eine Kultur der selbstverantwortlichen Weiterbildung durch alle Versicherungsvermittler entwickelt, die für Dritte in einer einheitlichen Form nachvollziehbar dargestellt wird. Auch die Forderung der Öffentlichkeit nach einem hohen Aus- und Weiterbildungsniveau der Versicherungsvermittler wird mit der Brancheninitiative „gut beraten“ erfüllt und durch ein umfassendes und breit angelegtes Konzept untermauert.
Im Gegensatz zur beruflichen Erstausbildung oder zu den Mindestanforderungen an die Sachkunde von Versicherungsvermittlern, die durch Gesetze und Verordnungen mit hinterlegten Rahmenlehrplänen geregelt sind, kann es für den Bereich der Weiterbildung kein einheitliches Curriculum für die Versicherungsvermittlung geben. Denn die Tätigkeitsschwerpunkte von Versicherungsvermittlern sind stark ausdifferenziert: Vermittler beraten Privatkunden im Segment der Sach- und Personenversicherungen, und sie beraten kleine und mittelständische Unternehmen oder Industriekunden bei der Absicherung von unternehmerischen Risiken. Daher sollen im Rahmen dieser Initiative grundsätzlich alle Weiterbildungsaktivitäten hervorgehoben und mit Weiterbildungspunkten angerechnet werden, die zu einer Verbesserung der Kundenberatung geeignet sind. Grundlage der Weiterbildung ist es, in einem Zeitraum von fünf Jahren 200 Weiterbildungspunkte zu erreichen. Ein Weiterbildungspunkt entspricht einer 45‑minütigen Lerneinheit mit entsprechenden fachlichen Lerninhalten.
Das Leitbild für die Weiterbildung der Versicherungsvermittler orientiert sich am Bedarf des Kunden. Weiterbildung unterstützt gemäß dieses Leitbilds Vermittler bei ihrer Aufgabe, Privat- und Gewerbekunden situations- und bedarfsgerecht zu beraten und kundengerechte Versicherungs- und Vorsorge‑Lösungen zu entwickeln und anzubieten, Bestandskunden regelmäßig und nachhaltig zu betreuen, im Schadenfall notwendige Servicemaßnahmen zügig und umfassend zu organisieren, Schäden sach- und vertragsgerecht zu regulieren, um somit die Qualität der Beratungs- und Betreuungsprozesse kontinuierlich sicherzustellen.
Folgende Ziele werden mit der Initiative erreicht: Es werden Impulse für die Weiterbildung der Vermittler gegeben, die insbesondere die Fach- und Beratungskompetenz der Vermittler stärken. In diesem Sinne bildet die Initiative einen Beitrag auf dem Weg zur weiteren Professionalisierung der Versicherungsvermittler. Die Weiterbildungsaktivitäten der Versicherungsvermittler werden für Dritte in einer einheitlichen Form transparent und nachvollziehbar dargestellt. Jeder Vermittler kann gegenüber seinen Kunden seine regelmäßige Weiterbildung nachweisen.
4. Qualifikation als Pflicht: Im Rahmen der Einführung von IDD (Insurance Distribution Directive; Evaluierung der EU-Vermittlerrichtlinien) werden die bisher als Initiative geführten Weiterbildungen zur Pflicht für den europäischen Versicherungsmarkt. So wird von der EU-Kommission vorgeschlagen, auf die zukunftweisenden Standards des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) Bezug zu nehmen. Im Gegensatz zur bisherigen Berufsanerkennungsrichtlinie verzichtet der EQR auf den Detailabgleich von Fachinhalten, die zumeist über input-orientierte Curricula definiert werden („Wie viele Lerneinheiten zu welchen Themen werden absolviert“). Der EQR dagegen bestimmt das Niveau von Kompetenzen auf der Grundlage einer Output-Orientierung („Was kann jemand“).
Die IDD sollte also das europaweit geforderte Kompetenzprofil eines qualifizierten Versicherungsvermittlers auf der Grundlage des EQR definieren. Weiterhin wird vorgeschlagen, ein Kompetenzprofil für Versicherungsvermittler in Europa als „Maßstab nutzen. Bei der Überprüfung der Gleichwertigkeit von Vermittlerqualifikationen ist dann die Frage zu stellen, ob ein Vermittler durch eine Prüfung diese Kompetenzen nachgewiesen hat.
5. Fazit: Die Versicherungswirtschaft hat vielfältige Maßnahmen und Initiativen ergriffen, um die Vermittlungsqualifikation und damit auch die Qualität der Versicherungsvermittlung weiter zu verbessern. Dies ist nicht nur für die Verbraucher zielführend, sondern letztendlich auch für die Versicherungsvermittler selbst, die durch die beschriebenen Maßnahmen ihr Image und ihre Akzeptanz in der Öffentlichkeit deutlich stärken.