Versicherungssparte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zusammenfassung von Versicherungszweigen bzw. Versicherungsgeschäften eines Versicherungsunternehmens, die separiert von anderen Versicherungszweigen bzw. Versicherungsgeschäften in einer eigenen Rechtseinheit zu betreiben sind. Vgl. auch Spartentrennung. In Deutschland werden die Sparten Lebensversicherung, private Krankenversicherung und Schaden-/Unfallversicherung (synonym: Kompositversicherung), letztere als die Gesamtheit aller übrigen Versicherungszweige, unterschieden. Üblicherweise wird die Rückversicherung ebenfalls als eine Versicherungssparte bezeichnet, obwohl sie als „indirektes Geschäft“ auch im Erstversicherungsunternehmen mit betrieben werden kann, was auch häufig vorkommt.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
eingehend
Versicherungssparte
ausgehend
eingehend
Versicherungssparte
ausgehend