SIM-Karte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
SIM-Karte, Subscriber Identification Module-Karte, „Mitgliedsausweis“ für das Kommunizieren in einem Mobilfunknetz. Die SIM-Karte trägt die 15-stellige IMSI-Kennung (International Mobile Subscriber Identity), über die der Teilnehmer in jedem Mobilfunknetz eindeutig identifizierbar ist. Erst die SIM-Karte ermöglicht dem Netzanbieter die Abrechnung der Verbindungsentgelte eines Kunden unabhängig vom eingesetzten mobilen Endgerät. Die SIM-Karte ist zum Schutz vor Missbrauch mit einer jederzeit veränderbaren vierstelligen PIN (Personal Identification Number) ausgestattet, sodass bei Verlust der SIM-Karte Unbefugte damit nicht kommunizieren können.
Bücher
Wiesbaden, 2011, S. in: Sjurts, I. (Hrsg.): Gabler Lexikon Medienwirtschaft.