Bestellersicherheit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mit dem Forderungssicherungsgesetz 2008 ist eine sog. Bestellersicherheit für Verbraucher eingeführt worden. Der Unternehmer bzw. Bauhandwerker muss bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 Prozent der Baukosten hinterlegen. Damit werden Verbraucher bei einer Insolvenz des Bauunternehmens besser geschützt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Bestellersicherheit
ausgehend