Hausbankfunktion
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bank, die für ein zentrales öffentliches Kreditinstitut (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)) tätig wird, indem sie Kredite vorab prüft, die Unterlagen nur nach positivem Ergebnis weiterleitet und anschließend verwaltet. Auch Förderprogramme der einzelnen Bundesländer müssen meist über die Hausbank beantragt werden (Hausbankprinzip).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Hausbankfunktion
ausgehend