nachhaltiges Wohnrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das sog. Altenteil ist ein nachhaltiges Wohnrecht. In einem Zwangsversteigerungsverfahren wird im Bekanntmachungsteil bes. darauf hingewiesen, wenn das eingetragene Altenteil nicht in das geringste Gebot übernommen wird, sondern übernommen werden muss. Durch diese einschneidende Komponente sind derartig belastete Objekte meist nicht versteigerbar.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
nachhaltiges Wohnrecht
ausgehend