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nachhaltiges Wohnrecht

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das sog. Altenteil ist ein nachhaltiges Wohnrecht. In einem Zwangsversteigerungsverfahren wird im Bekanntmachungsteil bes. darauf hingewiesen, wenn das eingetragene Altenteil nicht in das geringste Gebot übernommen wird, sondern übernommen werden muss. Durch diese einschneidende Komponente sind derartig belastete Objekte meist nicht versteigerbar.

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    Mindmap "nachhaltiges Wohnrecht"

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