nachhaltiges Wohnrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das sog. Altenteil ist ein nachhaltiges Wohnrecht. In einem Zwangsversteigerungsverfahren wird im Bekanntmachungsteil bes. darauf hingewiesen, wenn das eingetragene Altenteil nicht in das geringste Gebot übernommen wird, sondern übernommen werden muss. Durch diese einschneidende Komponente sind derartig belastete Objekte meist nicht versteigerbar.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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nachhaltiges Wohnrecht
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