Wahlzuteilung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei einigen Bauspar-Tarifvarianten (Bauspartarif) kann der Bausparer bereits nach einer vergleichsweisen kurzen Mindestlaufzeit von bspw. zwei Jahren oder schon mit einem Guthaben von 25 Prozent der Bausparsumme jederzeit die Zuteilung seines Bausparvertrages beantragen. Die frühe (vorzeitige) Zuteilung erkauft er sich aber entweder mit einem sehr hohen Tilgungsbeitrag, mit einem kleineren Bauspardarlehen oder einem höheren Darlehenszinssatz.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Wahlzuteilung
ausgehend