Analogrechner
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Analogcomputer; bes. in der Prozesssteuerung eingesetzter Rechner (Prozessrechner). Die Daten werden nicht in „zählenden” Bauteilen dargestellt, sondern als (analoge) physikalische Größen (z.B. Ströme, Spannungen). Analoge Informationen können mithilfe von z.B. Modems in digitale Daten umgewandelt werden.
Gegensatz: Digitalrechner.
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