Ausgleichsmesszahl
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bedarfsmesszahl; eine im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zwecks Berechnung der Schlüsselzuweisungen konstruierte Größe, mit der der relative Finanzbedarf der Gemeinden im Verhältnis zueinander ausgedrückt werden soll.
Die Berechnungsmethode ist in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich. Hauptbestandteil ist aber in allen Ländern die Gemeindeeinwohnerzahl (Hauptansatz), in einzelnen Gemeinden modifiziert (Hauptansatzstaffel). Z.T. werden weitere Bedarfsindikatoren, z.B. für zentralörtliche Leistungen und Grenzlandlage, ergänzend herangezogen (Ergänzungsansätze).
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