Ausländersicherheit
(weitergeleitet von internationales Prozessrecht)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die im Zivilprozess auf Verlangen des Beklagten von einem als Kläger auftretenden Ausländer zu leistende Sicherheit für die Prozesskosten.
Ausnahmen u.a.:
(1) Ausländer, in deren Heimatstaat Deutsche keine Ausländersicherheit zu leisten brauchen;
(2) im Urkundenprozess und Wechselprozess;
(3) bei Klagen aus im Grundbuch eingetragenen Rechten (§ 110 ZPO);
(4) Widerklagen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Eigentum
Einlagen
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Kreditsicherheiten
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Ausländersicherheit
ausgehend
eingehend
Ausländersicherheit
ausgehend