Außengroßhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betriebsform des Großhandels, der seine Geschäfte mit dem Ausland tätigt.
1. Funktionaler Außengroßhandel: Großhandelsgeschäfte, bei denen die Ware eine Grenze passiert; lediglich einer der Vertragspartner muss seinen Sitz im Ausland haben.
2. Institutionaler Außengroßhandel: Großhandelsbetriebe, die ausschließlich oder überwiegend Außengroßhandel betreiben: Ausfuhrgroßhändler exportieren (Exportgroßhandel), Importgroßhändler importieren Waren (Importgroßhandel). Transithändler bringen Waren in- oder ausländischer Herkunft durch ein Land in ein drittes (Transitgroßhandel). Außengroßhandel kann länder- oder produktorientiert sein.
Gegensatz: Binnengroßhandel.
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