Bargeschäfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Barverkauf; im Warenverkehr die Lieferung von Waren gegen Barzahlung innerhalb einer bestimmten Zahlungsfrist im Gegensatz zu Zielkäufen bzw. -verkäufen.
Buchungen bei Bewirkung der Leistungen Zug um Zug: Kassekonto an Warenverkaufskonto und Mehrwertsteuer (beim Verkäufer) bzw. Wareneingangskonto und Vorsteuer an Kassekonto (beim Käufer), d.h. ohne Einschaltung eines Kontokorrentkontos. Bei Einräumung einer Zahlungsfrist z.B. durch eine Zahlungsklausel wie „netto Kasse innerhalb 10 Tagen” ist dagegen die Zwischenschaltung von Kontokorrentkonten erforderlich.
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