Beschaffungspreis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einkaufsbruttopreis; der bei der Anschaffung von Waren zu zahlende Rechnungspreis zzgl. der Beschaffungsnebenkosten (Transport, Versicherung, Verpackung und Zoll); Beschaffungskosten. Gegenstand der Beschaffungspreispolitik.
In der Kalkulation und Betriebsabrechnung bei der Bewertung des Verbrauchs und Bestandes von bezogenen Roh- und Hilfsstoffen verwendeter Wert.
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