Einrichtelöhne
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bestandteil der Einrichtungskosten. Einrichtelöhne entstehen bei Umstellung von Arbeitsmaschinen auf neue Formen, Verrichtungen etc.
Kostenmäßige Erfassung und Verrechnung: Die Einrichtelöhne sollen nach Möglichkeit den Kostenstellen belastet werden, in denen sie anfallen. Die Verrechnung auf Kostenträger ist nur möglich, wenn die Einrichtelöhne bestimmte Aufträge (Einzelfertigung) betreffen; bei der Serienproduktion müssen die Einrichtelöhne wie die übrigen Stellenkosten im Gemeinkostenzuschlag bzw. im Maschinenstundensatz (Gemeinkostenschlüsselung) berücksichtigt werden.
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