Fachhandelsbindung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Vertriebsbindung; ein Hersteller schließt mit einem Großhändler einen Vertrag, in dem dieser verpflichtet wird, die bezogenen Waren nur an in bestimmter Weise qualifizierte Fachgeschäfte unter Ausschluss sämtlicher übrigen Formen des Einzelhandels zu liefern.
Ziele: Marktzutritt für qualitativ hochwertige Produkte durch Fachbetriebe mit hohem Qualitätsimage und Preisniveau; Sicherstellung von fachlicher Beratung, Service, Reparatur, Ersatzteillager, hochwertiger Ladenausstattung bei Sicherung einer „auskömmlichen“ Fachhandelsspanne, Gebietsschutz, Marktzutrittsschranken (Diskriminierungsverbot); kein intrabrand- sondern nur interbrand-Wettbewerb.
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Handel
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